Häufige Fragen

Sie sind bereits Kunde der LWB oder Sie wollen eine Wohnung bei uns mieten? Hier finden Sie die Antworten auf viele Fragen rund ums Wohnen.

Fragen zur Wohnungssuche

Benötigen wir in jedem Fall einen Wohnberechtigungsschein, wenn wir bei Ihnen eine Wohnung anmieten möchten?

Nein. Ein großer Teil unseres Wohnungsbestandes kann ohne Wohnberechtigungsschein vermietet werden.

Welche Unterlagen sind für den Abschluss eines Mietvertrages notwendig?

Für einen Mietvertragsabschluss benötigen wir von Ihnen eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mieterselbstauskunft, den Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, den Nachweis der regelmäßigen Mietzahlung (Kopien der Mieteinzahlungsbelege der letzten 3 Monate), Einkommensnachweis bzw. Bescheinigung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft von Jobcenter/Sozialamt sowie die Einverständniserklärung für eine Schufa-Auskunft.

Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein und was sind die Voraussetzungen?

Der Wohnberechtigungsschein kann in allen Bürgerämtern der Stadt Leipzig beantragt werden. Die Erteilung eines Wohn­berechtigungs­scheines ist ein­kommens­abhängig. Mit Erhalt des Scheines sind Sie an eine bestimmte Wohn­fläche gebunden (z. B. für 2 Personen 60 qm + max. 10%).

Haben Sie preiswerte, unsanierte oder teilsanierte Wohnungen?

Die LWB verfügt über Wohnungen im gesamten Leipziger Stadtgebiet und in allen Ausstattungsvarianten. In­formationen über das Angebot erhalten sie in der Zentralen Vermietung im Unternehmenssitz Wintergartenstraße 4 und in den LWB Servicekiosken . Oder Sie besuchen unsere Wohnungssuche hier auf der Website.

Fällt bei Ihnen Kaution an? Wenn ja, in welcher Höhe und welche Zahlungsweisen sind möglich? Sind davon auch LWB Altmieter betroffen, die innerhalb der LWB umziehen?

Üblich sind 2-3 Monatskaltmieten. Über die Zahlungsweise sprechen Sie bitte mit Ihrem Vermieter in den Kiosken oder in unserer Zentrale in der Wintergartenstraße 4. Und auch für LWB Altmieter gilt: "Sprechen Sie mit uns!"

Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, können Sie mir die angebotene Wohnung reservieren?

Das ist immer Verhandlungssachen zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter. Wir werden uns bemühen, doppelte Mietbelastungen zu vermeiden.

Fragen zu Betriebskosten

Wann bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung wird nach Ablauf eines Abrechnungszeitraumes erstellt. Der Abrechnungszeitraum entspricht bei uns im Allgemeinen dem Kalenderjahr. Die Abrechnung wird  Ihnen im Folgejahr, dann spätestens bis zum 31.12. zugestellt. 

Ich bin im Mai ausgezogen; bekomme ich meine Betriebskostenabrechnung dann eher?

Nein. Die Fristen für die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung sind unabhängig vom jeweiligen Auszugstermin. Wenn Sie unterjährig ausziehen, endet der Abrechnungszeitraum für Betriebskosten trotzdem im Allgemeinen am 31.12. des jeweiligen Jahres. Die Abrechnung wird  Ihnen im Folgejahr, dann spätestens bis zum 31.12. zugestellt. 

Bezahle ich die Kosten für den Leerstand im Haus mit?

Nein. Verbrauchsunabhängige Kosten werden auf die Gesamt(wohn)fläche des Gebäudes/der Wirtschaftseinheit einschließlich der Leerwohnungen verteilt. Sie werden nur für Ihren Anteil an der Gesamtwohnfläche mit den Kosten belastet.
Verbrauchsabhängige Kosten werden nach Verbrauch abgerechnet.

Werden in meiner Betriebskostenabrechnung die Hausmeisterkosten doppelt abgerechnet?

Nein. Dies ist keinesfalls so. Eine mehrfache Aufführung dieser Kostenart hat die Ursache, dass die Kosten auf unterschiedliche Umlageflächen verteilt oder unterschiedliche umlagefähige Tätigkeiten abgerechnet werden.

Wieso beträgt der Umlagemaßstab für die Heiz-, Warmwasserkosten 50:50? Müsste es nicht 70:30 sein?

Vom Gesetzgeber wird in der Heizkostenverordnung festgelegt, dass mindestens 50%, höchstens jedoch 70% der Heizkosten nach dem erfassten Verbrauch berechnet werden dürfen. 
Ausgehend vom technischen Standard der Gebäude wird der zutreffende Umlagemaßstab gewählt.

Wieso wird der Heizkörper in der Küche - den ich nie anhabe - warm und wieso werden dort Einheiten gezählt?

An eher kleinen Heizkörpern, die in Bad oder Küche verwendet werden, wird aus bautechnischen und heizphysikalischen Gründen dieses Phänomen leider beobachtet. Das können wir nicht beeinflussen. Im Regelfall sind hiervon alle Wohnungen des Gebäudes betroffen, so dass Sie dadurch nicht benachteiligt werden.

Warum habe ich jedes Jahr unterschiedliche Heizkosten, obwohl sich mein Heizverhalten nicht geändert hat?

Die unterschiedlichen Witterungsverhältnisse führen zu schwankendem Energiebedarf. Dieser wird von der Außentemperatur und der Dauer der Heizperiode beeinflusst. Zudem hängen die Energiepreise der Versorger von sich verändernden Marktpreisen ab.

Warum ist der Preis pro Einheit von Jahr zu Jahr unterschiedlich?

Die Einheiten eines Heizkostenverteilers bilden keine physikalischen Einheiten ab. Sie dienen lediglich der Verteilung der Gesamtkosten im Verhältnis zu dem anteiligen Verbrauch eines Nutzers. Auf Grund der variierenden Gesamtkosten und des Gesamtwärmeverbrauchs einer Liegenschaft ergibt sich jährlich ein neuer Preis pro Einheit.

Wie werden die Verbrauchskosten bei einem Mieterwechsel aufgeteilt?

Der Grundkostenanteil für die Wassererwärmung wird nach den Kalendertagen der Mietzeit im Jahr berechnet. Die Grundkostenanteile für Heizung werden nach der  Gradtagszahlentabelle ermittelt. Diese finden Sie auf der letzten Seite der Abrechnung wieder. Die Gradtagszahlen wurden festgelegt, da die Beheizung in den einzelnen Monaten zu unterschiedlich ist, als dass eine Aufteilung nach Kalendertagen erfolgen kann. Für jeden Monat wurde ein bestimmter Promilleanteil am Heizbedarf einer Abrechnungsperiode berechnet.
Die Verbrauchskosten für Heizung und Wasser werden anhand der Zwischenablesung ermittelt und können so auf den Vor-und Nachmieter  aufgeteilt werden.

Wie werden Heizung und Warmwasser und ggf. auch Kaltwasser abgerechnet, wenn nicht abgelesen wurde?

Wenn ein Mieter dem Ablesedienst den Zugang zur Wohnung nicht ermöglicht, oder bei der Ablesung keine verwertbaren Ergebnisse ermittelt werden konnten, z.B. durch Geräteausfall, muss der Verbrauch  geschätzt werden. Die Schätzungen werden benötigt, um für eine gerechte Abrechnung zu sorgen. Die anderen Hausbewohner dürfen den Heizungs- und Wasserverbrauch der Mieter, bei denen keine Werte festgestellt werden können, nicht mittragen.
Rechtliche Grundlage für die Anwendung von Verbrauchsschätzungen bildet die Heizkostenverordnung.

Wieso wird bei meinem Heizkostenverbrauch nicht der vorherige Ablesewert berücksichtigt, sondern der Zählvorgang beginnt bei 0? Ist damit nicht mein Verbrauch falsch berechnet?

Elektronische Heizkostenverteiler haben die Eigenschaft, am programmierten Stichtag den erfassten Jahresverbrauch in den mit „M“ gekennzeichneten Speicher zu setzen und den aktuellen Anfangswert des neuen Abrechnungsjahres auf „0“ zu stellen. Meist erfolgt dies am 31.12. eines Jahres. Der Verbrauch beginnt demnach jährlich neu bei null zu zählen.
Auf dem Display des Heizkostenverteilers werden in wechselnder Anzeige der aktuelle Jahresverbrauchswert sowie der gespeicherte Jahresverbrauch des vergangenen Abrechnungsjahres (M-Wert) angezeigt. Sie können also den in Ihrer Abrechnung zum 31.12. des Jahres ausgewiesenen Ablesewert mit dem im Heizkostenverteiler angezeigten M-Wert vergleichen.
Anders ist es bei den Werten der Wasserzähler. Diese haben nicht die Eigenschaft einer Verbrauchswertspeicherung und es erfolgt ein ständiger Zählfortschritt.

Warum habe ich so hohe Heizkosten, obwohl ich nur für zwei Monate (beispielsweise November und Dezember) eine Abrechnung erhalten habe?

Die monatliche Betriebskostenvorauszahlung ist ein Durchschnittswert, der sich aus der Kalkulation für ein gesamtes Abrechnungsjahr ergibt. Gerade bei Wechseln der Nutzer in den heizintensiven Monaten können Ihre Heizkosten für diesen Zeitraum höher als die Vorauszahlungen sein, was dann häufig zu einer Nachzahlung führt. In den Sommermonaten, in  denen fast keine Verbräuche anfallen, entsteht eine Ersparnis um eine Deckung der heizintensiven Monate zu gewährleisten. 

Mein Wasserverbrauch erscheint mir zu hoch - ist der Zähler vielleicht defekt?

Wenn der gemessene Wasserverbrauch Ihrer Meinung nach zu hoch ist, empfehlen wir zuerst einen kleinen Eigentest. 
So können Sie dabei vorgehen:
Sie entnehmen einfach im Bad 10 Liter Kaltwasser (ganz leicht mit einem 10-Liter-Eimer) und prüfen vorher und nachher die Verbrauchsanzeige Ihres Wasserzählers. Bitte achten Sie darauf, dass bei dem Test keine weiteren Wasserabnehmer (z.B. Waschmaschine, Spülmaschine) in Betrieb sind. Sollte ein höherer Verbrauch angezeigt werden, wenden Sie sich an uns, damit wir schnell Abhilfe schaffen können.

Man kann dann eine Überprüfung der Wasseruhr durch ein Fachunternehmen beauftragen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Prüfkosten (ca. 150€) an Sie in Rechnung gestellt werden, wenn die Kontrolle des Zählers keine Fehlfunktion aufweist.

Warum werde ich an Sperrmüllkosten beteiligt, obwohl ich keinen Sperrmüll abgestellt habe?

Grundsätzlich werden die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt, wenn dieser bekannt ist. Sofern dies nicht der Fall ist, handelt es sich um Kosten der Müllbeseitigung, die dem Vermieter als Eigentümer entstehen.  Wenn diese Kosten wiederkehrend entstehen, können sie als Betriebskosten abgerechnet werden.

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Fragen zum Kabelfernsehen, Telefon und Internet

Ab 1. Juli 2020 haben alle LWB Mieter eine kostenfreie TV Basisversorgung. Welche Fernsehprogramme gehören zur Basisversorgung?

Zur Basisversorgung gehören 25 TV Programme in High Definition (HDTV) und 75 in Standard Definition (SDTV). 
 

Ist die TV Basisversorgung kostenfrei? Wenn ja, wie hoch ist dann die Einsparung?

Ja, für die TV Basisversorgung fallen keine Kosten an. Die Einsparung liegt zwischen 7 und 14,99 Euro im Monat. Dies ist von Vertrag zu Vertrag verschieden. 

Ich bin bereits Vodafone Kunde, was ändert sich für mich ab dem 1. Juli 2020?

Für alle Mieter, die bereits Vodafone Kunden sind, werden die Verträge um den Grundpreis der Basisversorgung reduziert. Das heißt für Mieter, die nur die Basisversorgung beziehen, reduziert sich der Rechnungsbetrag um 100 Prozent.
Für Mieter, die über die TV-Basisversorgung hinaus zusätzliche Leistungen nutzen, erfolgt eine Tarifanpassung. Das heißt: die monatliche Gebühr wird um den Betrag für die Basisversorgung reduziert. Ihr aktives Vertragsverhältnis mit Vodafone bleibt ebenfalls bestehen. 

Ich habe einen anderen Anbieter. Muss ich mit Vodafone einen Vertrag abschließen?

Nein, selbstverständlich können Sie weiter Ihre TV- und Internetdienste über einen anderen Anbieter beziehen. Für das Nutzen der Basisversorgung ist ab dem 1. Juli 2020 kein Vertragsverhältnis mit Vodafone nötig, dies ist automatisch für Sie freigeschaltet. 

Welche zusätzlichen Leistungen über die Basisversorgung hinaus bietet Vodafone?

Angeboten werden unter anderem HD Festplattenreceiver, CI Module, HD Premium Pakete, Gigabit Internet, OnDemand Dienste und Internationale Sender.
Näheres erfahren Sie direkt bei Ihrem Vodafone Medienberater.

Muss ich mit einer Erhöhung der Betriebskosten rechnen?

Nein, der LWB Vertrag mit Vodafone hat keine Auswirkungen auf die Betriebskosten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Vodafone, falls Sie Zusatzleistungen über die Basisversorgung hinaus gebucht haben. 

Bekomme ich nach der Umstellung die gleichen Programme wie vor der Umstellung?

Ja, alle Leistungen, die Sie bisher bezogen haben, bleiben unverändert.

Funktioniert ab dem 1. Juli 2020 alles?

Es sind keine technischen Eingriffe vorgesehen. Die Veränderung ist rein vertraglicher Art.

Wann kommen die angekündigten Informationen?

Bedingt durch die Corona-Pandemie hat sich die Verteilung der Information durch Vodafone verzögert. Inzwischen wurde jeder Kunde angeschrieben. Zudem wurden Hausaushänge in allen Häusern angebracht, die ab dem 1. Juli 2020 neu durch Vodafone versorgt werden. 
Für die bereits durch Vodafone versorgten Häuser gibt es einen Aushang mit der neuen Störungshotline und dem Kontakt zum zuständigen Vodafone Mitarbeiter.

Wer ist mein Ansprechpartner für Vertragsangelegenheiten oder für Störungen?

Ab dem 1.Juli 2020 hat Vodafone für LWB Mieter sowohl eine exklusive Service Hotline als auch eine Website eingerichtet.
Störungen melden Sie bitte weiterhin an Vodafone als Ihren Vertragspartner unter der neuen Hotline 0800 10 70 400.
Das Unternehmen ist auch Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Ihre Verträge. 

Wünschen Sie einen neuen Vertrag zu den oben beschriebenen LWB Konditionen, wenden Sie sich bitte an Ihren Medienberater (siehe Hausaushang von Vodafone) oder nutzen Sie die Webadresse www.bewohnerplus.de/LWB, die ab dem 1.Juli 2020 online ist.
Achtung: Für Verträge, die über die allgemeine Vodafone-Kundenbetreuung oder den stationären Einzelhandel geschlossen werden, gelten die LWB Konditionen nicht.

Werden Rückzahlungen z.B. im Fall von Jahresvorauszahlungen veranlasst und wenn ja, wie?

Jene Mieter, die ihren Jahresbeitrag schon überwiesen haben und keine Bankverbindung bei Vodafone hinterlegt haben, sollten sich ab Juli bei der Kundenbetreuung melden und Ihre Bankverbindung angeben, damit der vorausgezahlte Betrag erstattet werden kann.
Kunden, die bereits ihre Bankverbindung hinterlegt haben, wird das Geld automatisch erstattet. 

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